Weil gewinnt für die IKB Deutsche Industriebank AG bedeutende Genussscheinstreitigkeiten in allen Instanzen
Weil hat die IKB Deutsche Industriebank AG („IKB“) gemeinsam mit der Rechtsabteilung der IKB seit 2016 in 50 Einzelverfahren mit insgesamt 57 Klägern und einem Gesamtstreitwert von mehr als EUR 100 Millionen vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten erfolgreich vertreten. Geklagt hatten die Inhaber von Genussscheinen, die die IKB zwischen 1997 und 2007 am Markt platziert hatte. Die Rechtsstreitigkeiten hatten über die IKB hinaus besondere Bedeutung für den Bankensektor und die Emittenten von Genussrechten insgesamt, da sie die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei emittierten Wertpapieren sowie Fragen des besonderen Bankbilanzrechts betrafen. Die erst- und zweitinstanzlichen Urteile wurden daher schnell durch die Gerichte veröffentlicht und in der Folge in der juristischen Literatur eingehend diskutiert, vgl. WM 2019 Heft 11, 498 (Urteil LG Düsseldorf, Az.: 10 O 159/17) und WM 2020 Heft 45, 2118 (Urteil OLG Düsseldorf, Az.: I-6 U 23/19). Alle Klagen der Wertpapierinhaber sind vollumfänglich abgewiesen worden, oder wurden durch die Kläger freiwillig zurückgezogen.
Der BGH hat mit Beschluss vom 5. April 2022 zwei Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen und damit die Rechtsposition unserer Mandantin vollumfänglich bestätigt.
Hintergrund des Rechtsstreits sind Verluste aufgrund der Finanzkrise, an denen die Genussscheine bestimmungsgemäß anteilig beteiligt wurden. Die Parteien des Rechtsstreits stritten darüber, ob die Genussscheinbedingungen wirksam waren, wie diese auszulegen sind und ob die Verlustbeteiligung an den Genussscheinen rechtmäßig war. Sämtliche Instanzen kamen zu dem Ergebnis, dass die Genussscheinbedingungen wirksam waren, durch die IKB zutreffend ausgelegt wurden und die Verlustbeteiligung nicht zu beanstanden ist. Den Klägern stehen deshalb weder Ansprüche auf Rückzahlung noch Wiederauffüllung oder Ausschüttung zu. Alle Ansprüche auf Schadensersatz gegen die IKB wurden abgewiesen. Die Revision wurde in allen Verfahren nicht zugelassen. Dagegen erhob ein Teil der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde – ohne Erfolg.
Die IKB ist ein Kreditinstitut mit Sitz in Düsseldorf und begleitet mittelständische Unternehmen mit Krediten sowie Kapitalmarkt- und Beratungsdienstleistungen.
In dem Verfahren wurde die IKB durch Ulrich Freitag und Stefan Lars-Thoren Heun-Rehn von der IKB (Rechtsabteilung, Düsseldorf), Britta Grauke, Gero Pogrzeba und Carina Sohn von Weil, Gotshal & Manges (alle Prozessrecht, Frankfurt) sowie Prof. Dr. Matthias Siegmann (BGH, Karlsruhe) vertreten.
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Über Weil
Weil, Gotshal & Manges ist eine internationale Kanzlei mit mehr als 1.100 Anwälten. Weil verfügt über Büros in New York, Boston, Brüssel, Dallas, Frankfurt, Hongkong, Houston, London, Miami, München, Paris, Peking, Princeton, Shanghai, Washington, D.C. und im Silicon Valley. In Deutschland ist die amerikanische Sozietät mit zwei Büros und rund 60 Anwälten/Steuerberatern in Frankfurt und München vertreten. Hier liegt der Fokus auf der spezialisierten Beratung nationaler und internationaler Mandanten bei grenzüberschreitenden Private Equity- und M&A-Transaktionen, hochkarätigen Litigation-Mandaten, komplexen Restrukturierungen und Finanzierungen sowie steuerrechtlicher Gestaltung.